Das ist die Frage hinter fast jedem ersten Gespräch, auch wenn das Paar etwas anderes fragt. Die kurze Antwort lautet ja. Die nützliche Antwort handelt von dem Stück Papier, mit dem ihr abreist.
Was ihr bekommt
Eine türkische Zivilehe erzeugt einen Eintrag im türkischen Personenstandsregister und eine Urkunde. Verlangt den internationalen mehrsprachigen Auszug, manchmal *formule B* genannt, ausgestellt nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern. Wir fordern ihn immer an.
Er sieht aus wie ein Formular mit nummerierten Feldern, und die Feldnamen sind in mehreren Sprachen gedruckt. Weil die Feldnamen standardisiert sind, kann eine Beamtin in London oder Amsterdam eine türkische Urkunde ohne Übersetzung lesen.
Dieses Dokument macht die Anerkennung einfach. Eine rein türkische Urkunde bräuchte bei euch eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung, der mehrsprachige Auszug meist keines von beidem.
Was die einzelnen Länder erwarten
Großbritannien. Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe wird ohne Neueintragung anerkannt. Ein britisches Register für Auslandsehen, in das sie eingetragen würde, existiert nicht. Ihr behaltet die Urkunde und nutzt sie direkt, für eine Namensänderung, eine Hypothek, einen Visumantrag.
Irland. Dieselbe Lage. Anerkannt ohne Neueintragung, sofern beide frei waren zu heiraten.
Deutschland. Anerkannt ohne zweite Trauung, aber ihr solltet die Ehe eurem Standesamt melden, damit sie im deutschen Register erscheint. Bringt den mehrsprachigen Auszug mit. Manche Standesämter verlangen darauf eine Apostille, die die türkischen Behörden ausstellen können.
Niederlande. Anerkannt, und ihr solltet es eurer gemeente melden, damit es in die BRP eingeht.
Russland. Anerkannt. Üblich ist die Registrierung bei einem Konsulat oder nach der Rückkehr.
VAE und Golfstaaten. Hängt von eurer Staatsangehörigkeit ab und nicht vom Wohnsitz, und häufig von einer Attestierung statt einer Apostille. Die VAE-Seite erklärt, warum der Pass und nicht das Visum den Weg bestimmt.
Die drei Bedingungen für die Anerkennung
Anerkennung ist im Abstrakten nicht automatisch. Sie beruht darauf, dass drei Dinge zutreffen, und normalerweise treffen alle drei zu.
- Die Ehe wurde nach dem Recht des Ortes, an dem sie geschlossen wurde, wirksam geschlossen. Genau das stellt die Mitwirkung eines türkischen Standesbeamten sicher.
- Beide waren frei zu heiraten, also nicht bereits verheiratet, volljährig und nicht in einem verbotenen Verwandtschaftsverhältnis. Genau dafür existiert das Ehefähigkeitszeugnis.
- Die Ehe verstößt zu Hause nicht gegen den ordre public. In der Praxis betrifft das fast niemanden.
Was eine freie Trauung daran ändert
Nichts, denn eine freie Trauung hat eure Ehe nicht begründet. Wenn ihr im eigenen Land unterschrieben habt, seid ihr nach dem Recht eures Landes verheiratet und es gibt überhaupt keine Anerkennungsfrage.
Das ist eines der leiseren Argumente für den freien Weg. Die Ehe entsteht in einem Rechtssystem, das ihr ohnehin versteht, in einer Sprache, die ihr ohnehin lest, und die Zeremonie findet dort statt, wo ihr sie haben wollt.
Wann ihr es bei uns ansprechen solltet
Wenn eine oder einer von euch eine Staatsangehörigkeit hat, die nicht von den sechs Länderseiten abgedeckt ist, oder wenn eine frühere Ehe in einem dritten Land geschieden wurde, sagt es im ersten Gespräch. Das sind die beiden Fälle, in denen die Anerkennung wirklich geprüft und nicht angenommen werden muss, und Prüfen ist vor der Flugbuchung billiger.