Zwei Begriffe stiften bei Hochzeitspapieren im Ausland mehr Verwirrung als alles andere zusammen. Kompliziert ist keiner von beiden, sobald jemand sie erklärt.
Was eine Apostille ist
Eine kleine Bescheinigung, meist angeheftet oder auf die Rückseite gedruckt, die bestätigt, dass Unterschrift und Siegel auf dem Dokument echt sind.
Mehr nicht. Über den Inhalt sagt sie nichts. Eine apostillierte Geburtsurkunde ist keine *geprüfte* Geburtsurkunde, sondern eine Geburtsurkunde, deren Standesbeamtenunterschrift von einer Behörde als echt bestätigt wurde.
Es gibt sie wegen des Haager Übereinkommens von 1961, das eine langsame Kette von Botschaftslegalisationen durch einen einzigen Standardstempel ersetzt hat. Die Türkei ist Vertragspartei, ebenso Großbritannien, Irland, Deutschland, die Niederlande und Russland. Deshalb brauchen Paare aus diesen Ländern eine Apostille und keine konsularische Legalisation.
Wer sie ausstellt
Das Land, aus dem das Dokument stammt, niemals das Zielland.
- Großbritannien. Das FCDO Legalisation Office
- Irland. Das Außenministerium
- Deutschland. Je nach Dokument und Land unterschiedlich; die ausstellende Behörde sagt es euch
- Niederlande. Die rechtbank
- Russland. Die ausstellende Behörde oder das Justizministerium
Ein britisches Dokument könnt ihr weder in der Türkei apostillieren lassen noch bei einem türkischen Konsulat. Es geht nach Hause.
Was eine braucht
Für eine standesamtliche Ehe in der Türkei sind es drei Dokumente. Das Ehefähigkeitszeugnis oder certificate of no impediment, die Geburtsurkunde, und ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde, falls eines von beidem zutrifft.
Euer Reisepass braucht keine. Er ist bereits ein international anerkanntes Ausweisdokument.
Die mehrsprachige Abkürzung
Hier kommt der Teil, der Leuten Geld spart und den niemand erwähnt.
Mehrere europäische Personenstandsurkunden gibt es in einer internationalen mehrsprachigen Form, ausgestellt nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 (CIEC-Übereinkommen Nr. 16). Auf diesen stehen die Feldnamen in mehreren Sprachen, darunter Türkisch, und türkische Standesämter akzeptieren sie ohne beglaubigte Übersetzung.
Die Geburtsurkunde ist der häufige Fall. Wenn euer Standesamt eine internationale Geburtsurkunde anbietet, verlangt sie. Sie kostet dasselbe und spart euch eine Übersetzungsgebühr und ein paar Tage.
Nicht alles hat eine mehrsprachige Fassung. Ehefähigkeitszeugnisse in der Regel nicht, und Scheidungsurteile nie.
Was eine beglaubigte Übersetzung ist
Eine Übersetzung von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, die bei einem türkischen Notar förmlich registriert sind, anschließend notariell beglaubigt. Das ist nicht dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung einer britischen oder deutschen Agentur, und eine zu Hause angefertigte Übersetzung wird meist abgelehnt.
Das ist der entscheidende praktische Punkt. Übersetzungen müssen in der Türkei stattfinden, und deshalb endet die Reihenfolge damit, dass ihr uns apostillierte Originale schickt statt Scans.
Die Reihenfolge, noch einmal
- Dokument zu Hause besorgen.
- Zu Hause apostillieren lassen.
- Das apostillierte Original an uns schicken, immer mit Sendungsverfolgung.
- Wir organisieren beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung hier.
- Wir buchen den Gesundheitstermin und den Termin im Standesamt.
Scans sind nützlich, damit wir die Dokumente vorab prüfen können, und übersetzen lassen sie sich nicht. Schickt zuerst Fotos, damit wir ein Problem finden, solange es noch billig zu beheben ist, und dann die Originale.
Die drei häufigsten Probleme
Die kurze Geburtsurkunde. Britische Paare bestellen die kurze Form, weil sie günstiger ist. Türkische Standesämter brauchen die lange mit den Eltern. Das ist die häufigste vermeidbare Verzögerung überhaupt.
Eine abgelaufene Bescheinigung. Ehefähigkeitszeugnisse gelten sechs Monate. Paare besorgen sie voller Elan am Anfang der Planung und stellen zur Hochzeit fest, dass sie abgelaufen sind.
Getrennt verschickte Dokumente. Zwei Apostillenanträge statt einem kosten zwei Gebühren und zwei Wartezeiten. Schickt sie zusammen.